Aufnahme von Tieren

Aufnahme von Tieren in die Tierhaltung der ZVH

Die Aufnahme von Tieren erfolgt in Absprache mit der Tierhausleitung.

Für die Aufnahme neuer Linien benötigen wir ein aktuelles Gesundheitszeugnis, eine Linienbeschreibung, ein Formblatt S1 Arbeiten sowie bei genetisch veränderten Tieren eine Abschlussbeurteilung. (Siehe Downloads auf der Startseite)

Um den hohen Hygienestatus durch von ausserhalb in die Barriere eingebrachte Tiere nicht zu gefährden, haben wir strikte Regeln für das Einbringen von Tieren festgelegt:

 

In den Experimentalbereich der ZVH aufgenommen werden (SPF):

- Tiere aus dem Zuchtbereich der ZVH

- Tiere von kommerziellen und nicht kommerziellen (andere wissenschaftliche Einrichtungen) Züchtern.

Voraussetzung ist ein Gesundheitszeugnis ≤ 3 Monate, welches einen SPF- oder SOPF Status der Tiere dokumentiert

Der Transfer infizierter Tiere und von Tieren mit unbekanntem Hygienestatus erfolgt ausschließlich über Embryotransfer. „Hygienesanierung von Mauslinien über Embryotransfer“

 

In den Zuchtbereich der ZVH aufgenommen werden (SOPF):

- Tiere von kommerziellen Züchtern. Voraussetzung ist ein Gesundheitszeugnis ≤ 3 Monate, welches einen SOPF Status der Tiere dokumentiert

- Tiere von nicht kommerziellen Züchtern.

Voraussetzung ist ein Gesundheitszeugnis ≤ 3 Monate, welches einen SOPF Status der Tiere dokumentiert.Es folgt eine Haltung im IVC Käfigsystem mit erneuter Überprüfung des Hygienestatus. Diese wird dem Nutzer in Rechnung gestellt. Bei geeigneter Qualität können die Tiere in den vorgesehenen Haltungsraum verbracht werden.

Der Transfer infizierter Tiere und von Tieren mit unbekanntem Hygienestatus erfolgt ausschließlich über Embryotransfer. „Hygienesanierung von Mauslinien über Embryotransfer“